Informationen zum Sachkunde-nachweis

Nach dem Landeshundegesetz NRW müssen Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und/oder großen Hunden sachkundig sein. Diese Sachkunde muss beim zuständigen Ordnungsamt nachgewiesen werden.

Den dafür benötigten Sachkundenachweis können sie bei uns ablegen.


Welche Rassen zählen zu den gefährlichen Hunden?

Laut § 3 LHundG NRW gehören dazu: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und  deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Hier muss die Sachkunde beim Kreisveterinär abgelegt werden.

 
Was sind Hunde bestimmter Rassen?

Dazu gehören laut §10 LHundG NRW die Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanoiol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Als Halter eines Hundes dieser Rassen können sie entscheiden, ob sie die Sachkundenachweis beim Kreisveterinär oder bei einem anerkannten Sachverständigen (z. B. bei uns) ablegen möchten.

 

Wichtig: Der Sachkundenachweis ist bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen personenscharf zu betrachten. Das bedeutet, dass jeder, der den Hund führt einen Sachkundenachweis abgelegt haben muss! 

 

Was sind große Hunde?

Gemäß §11 LHundG NRW gelten als große Hunde alle, deren Widerristhöhe (vom Boden zur Schulter) ausgewachsen mindestens 40 cm beträgt und/oder die ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.

Bei Welpen oder Junghunden muss das voraussichtliche Gewicht / die voraussichtliche Größe angegeben werden.

Auch bei großen Hunden können sie entscheiden ob sie den Sachkundenachweis beim Kreisveterinär oder einem anerkannten Sachverständigen ablegen möchten.

Hier ist der Schein nicht personenscharf zu betrachten – allerdings haftet der Halter falls etwas passiert.

 

Der Ablauf der Sachkundeprüfung bei uns:

Zu der Prüfung kann sich der Halter/die Halterin telefonisch, per E-Mail oder auch schriftlich mit uns in Verbindung setzen. Wir werden dann einen Termin abstimmen. Dies ist auch kurzfristig möglich.

Der Halter muss sich durch einen Personalausweis ausweisen. Die Prüfung der Personalien wird durch einen Vermerk auf dem Fragebogen bestätigt.

Aus dem Fragebogen der Tierärztekammer Westfalen-Lippe, der aus ca. 320 Fragen besteht, werden wir willkürlich 30 Multiple-Choice-Fragen auswählen.

Der Halter hat 30 Minuten Zeit die Fragebögen auszufüllen. Direkt im Anschluss werden die Fragebögen ausgewertet, und mit dem Halter besprochen.

Um die Prüfung zu bestehen, müssen 21 Fragen (70 %) korrekt beantwortet sein.

Hat der Halter die Sachkundeprüfung bestanden, so wird direkt eine Sachkundebescheinigung zur Vorlage beim Ordnungsamt ausgestellt.

Die Kosten für die Sachkundeprüfung betragen bei uns 25,-- €

 

 

 


Kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Ja, und zwar…..
Der Test besteht aus fünf Themenkomplexen: Sozialverhalten, Haltung/Fütterung/Hygiene, Gefahr, Erziehung und Recht.

Die 320 möglichen Fragen mit den richtigen Antworten stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung. So können sie sich in Ruhe vorbereiten.

 

Was passiert, wenn die Prüfung nicht bestanden wird?
Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, können sie diese selbstverständlich wiederholen. Dies muss allerdings innerhalb von 2 Monaten erfolgen und kostet erneut 25,00 €. Sollten Sie ein zweites Mal die Sachkundeprüfung nicht bestehen, müssen wir dies Ihrem zuständigen Ordnungsamt mitteilen.

 

 

 

 

 

Hier finden Sie uns:

Am Sportplatz 5a
59510 Lippetal

 

Rufen Sie einfach an unter

02923 652005 02923 652005