Die Verhaltensprüfung / Wesenstest (oft gestellte Fragen und zusätzliche Informationen)

Das Ziel der Verhaltensprüfung ist es festzustellen, ob der Hund in diverse Situationen aggressiv reagiert, und ob diese Aggressivität zu einer Gefahr für Menschen und Tiere werden kann.

 

Alle Listenhunde nach §§ 3 + 10 LHundG NRW haben eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Auch auffällig gewordene Hunde können eine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht auferlegt bekommen.

 

Listenhunde nach §3 LHundG NRW: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden

 

Listenhunde nach §10 LHundG NRW:Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Napoletano, Fila Brasilero, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu, sowei deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.

 

Die Verhaltensprüfung ist kein Muss! Nur wenn sie beim zuständigen Ordnungsamt für Ihren Hund eine Befreiung von Leinen- und/oder Maulkorbpflicht beantragen, müssen sie diese ablegen.

 

Bei gefährlichen Hunden nach § 3 LHundG NRW, sowie bei auffällig gewordenen Hunden, muss die Verhaltensprüfung zwingend vom amtlichen Tierarzt des Kreisveterinäramtes abgenommen werden.

Bei Hunden bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW können sie entscheiden, ob sie die Prüfung beim amtlichen Tierarzt des Kreisveterinäramtes oder von einem anerkannten Sachverständigen ( z. B. bei uns) abnehmen lassen. Wichtig ist hierbei, dass Hunde, die vom anerkannten Sachverständigen ausgebildet worden sind, nicht auch von diesem geprüft werden dürfen.

 

Die Verhaltensprüfung wird nur durchgeführt wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Halter ist im Besitz einer Sachkundebescheinigung
  2. Der Hund ist mindestens 15 Monate alt

 

Hinweis: Die Verhaltensprüfung ist Hund- und Personenbezogen. Das heißt: Nur wer den Hund erfolgreich durch die Verhaltensprüfung geführt hat, darf den Hund auch ohne Leine und/oder Maulkorb führen. Wird der Hund von einer anderen Person geführt gilt wieder die Leinen- und/oder Maulkorbpflicht.

 

Für die Verhaltensprüfung kann der Halter per E-Mail oder auch schriftlich mit uns Kontakt aufnehmen. Anschließend werden wir einen Termin abstimmen.

Vor Beginn der Prüfung werde ich die o.g. Voraussetzungen kontrollieren. Der Halter hat den Sachkundeausweis und den Impfausweis des Hundes mitzubringen, damit ich das Alter des Hundes,  sowie den Besitz der Sachkundebescheinigung überprüfen kann. Weiterhin hat sich der Halter durch einen gültigen Personalausweis auszuweisen.

 

In der Durchführungsverordnung des LHundG NRW ist festgelegt aus welchen Elementen die Verhaltensprüfung zu bestehen hat:

 

Gehorsam des Hundes (Grundgehorsam in Übungen wie Sitz, Platz, bei Fuß, Bleib, Komm, Zusammenarbeit mit dem Halter).

 

Die Bewertung des Hundes bei normalen Kontakt mit Personen in Bewegung, wie z.B. Jogger, Radfahrer, Skater usw. Diese werden auch nah an den Hund herankommen.

 

Das Verhalten des Hundes bei unerwarteten Situationen z.B. Fallenlassen von Dingen, betrunkene Personen, kleine Kinder, Aufspannen eines Regenschirms usw..

 

Wie reagiert der Hund auf Geräusche (Geschrei, Trillerpfeife, Autohupe, usw.)?

 

Wie verhält sich der Hund im Straßenverkehr?

 

Welches Verhalten zeigt der Hund im Kontakt mit Artgenossen (auch vom gleichen Geschlecht)?

 

Wie verhält sich der angebundene Hund allein (ohne Halter/Halterin) in einer normalen Situation bei Kontakt mit anderen Menschen und Tieren?

 

Der Gehorsam des Hundes wird auf unserem Gelände überprüfen. Es werden vom Halter-Hund-Gespann einige Übungen zum Grundgehorsam verlangen. Diese sollen teilweise angeleint, teilweise abgeleint durchgeführt werden

Um diesen Teil der Verhaltensprüfung zu bestehen soll sichtbar sein, das der Halter auf den Hund einwirken kann. Um z. B. eine Befreiung von der Leinenpflicht zu erreichen muss der Hund (auch im Beisein andere Hunde) zuverlässig auf die Kommandos seines Halters gehorchen.

 

Die anderen Prüfungselemente werden in einer Art „Spaziergang“ durchgeführt, bei dem der Hund von Hilfspersonen unterschiedlich starken Reizen ausgesetzt wird.

 

Um diesen Teil der Verhaltensprüfung zu bestehen muss der Hund auf die o.g. Situationen angemessen reagieren. D.h. er muss jederzeit vom Halter unter Kontrolle gehalten und beruhigt werden können.

 

Ist die Verhaltensprüfung positiv ausgefallen, wird dem Halter direkt eine Bescheinigung zur Vorlage beim Ordnungsamt ausgestellt.

 

Die Kosten für die Verhaltensprüfung variieren stark nach Aufwand und gewählter Hundeschule. Bei uns zahlen sie für eine Verhaltensprüfung 250,-- € pro Hund.

 

 

 

Hier finden Sie uns:

Am Sportplatz 5a
59510 Lippetal

 

Rufen Sie einfach an unter

02923 652005 02923 652005